Whistleblowing
Die Whistleblower-Richtlinien oder das sogenannte HinweisgeberInnenschutz-Gesetzt schützt Personen, die Verstöße gegen das Recht des jeweiligen Landes und auch Unionsrecht melden.
WHISTLEBLOWING
HinweisgeberInnenschutz-Gesetz
Das HinweisgeberInnenschutz-Gesetz verpflichtet seit 17.12.2021 Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (ab 2023 auch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern), ein internes Hinweisgebersystem zur anonymen Meldung von rechtswidrigen Handlungen und Missständen zu ermöglichen. Hinweisgeber können Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten sein - soll Whistleblowern vor Suspendierung und Vertragskündigung schützen.
Anonyme Hinweisgebung
Sie haben hier die Möglichkeit ohne E-Mail-Adresse einen Hinweis an unseren Whistleblowing-Beauftragten zu senden. Damit ist Ihre Einreichung anonymisiert. Eine Kontaktaufnahme ist allerdings damit nicht möglich.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit eine schriftliche und somit ebenfalls anonyme Hinweisgebung an uns zu senden:
GTech Automatisierungstechnik GmbH
z. H. Whistleblowing-Beauftragte(r)
Gewerbestraße 6
4551 Ried im Traunkreis